Wirtschaftsprüfung für die Energiewirtschaft
Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis der Zusammenarbeit. Schließlich gewähren Sie uns im Prozess der Jahresabschlussprüfung tiefe Einblicke in die Struktur Ihres Unternehmens. Dieses Vertrauen verdienen wir uns durch langjährige Praxis und moderne Methoden. Wir bieten Ihnen mit unserer Prüfung eine wichtige Orientierung für zukünftige Entscheidungen.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir spezialisiert auf kommunale Versorgungsunternehmen der Energiewirtschaft vorwiegend als Stadt- und Gemeindewerke und stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Zu unseren Kernaufgaben zählt die Abschlussprüfung kommunaler Energieversorger und Stadtwerke in der Rechtsform kommunaler GmbHs, Anstalten öffentlichen Rechts und Eigenbetrieben. Durch die Prüfung Ihres Jahresabschlusses bilden wir eine wichtige Basis für verlässliche Daten und zielesetzungsgerechte Entscheidungen der Abschlussadressaten. Zeitgleich erfüllen wir die staatlich vorgeschriebene Kontrollfunktion.
Als qualifizierte Berater stehen wir unseren Mandanten verlässlich zur Seite und tragen dazu bei, die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen zu sichern.
Wir prüfen den Status Quo, indem wir die Zukunft in den Blick nehmen. Jahresabschlussprüfungen führen wir analytisch, systematisch, risikofokussiert und damit individuell durch.
Die Prüfung der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen, wie auch die Beratung, erfolgt auf Basis der energiespezifischen Regelungen, wie dem EnWG (z. B. § 6b EnWG) und anderer relevanter spezialgesetzlicher Vorschriften unter Beachtung der einschlägigen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer.
Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung zur Seite.
Wir führen mit unserer kaufmännischen und technischen Expertise alle Sonderprüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Konzessionsabgabenverordnung durch. In allen prüfungsrelevanten Fragen zu Erneuerbaren Energien, wie z. B. Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraft-/ Kraftwärme-Kopplungsanlagen oder auch Bilanzkreismanagement, EEG-Umlage, Einspeisevergütung, Strommengenbilanz, Grenzpreisvergleich, Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden, Übertragungsnetzbetreibern, Bruttowertschöpfung, Stromkostenintensität, BAFA haben wir kompetente Experten.
Auch für Einheiten ohne eine (spezial)gesetzliche oder vertragliche Prüfungspflicht bieten wir bedarfsorientierte prüferische Durchsichten an. Hierbei orientieren wir uns an den hierzu bestehenden berufsständischen Grundsätzen für derartige Tätigkeiten.
Erscheint aufgrund einer Problemlage eine Sonderprüfung notwendig, erfüllen wir diese Aufgabe dank unserer Expertise gewissenhaft.
Bei Organisationen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen der um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweiterten Jahresabschlussprüfung zu prüfen. Dies trifft auch auf die meisten Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Stadtwerke mit unmittelbarer oder mittelbarer kommunaler Beteiligung zu.
Ziel dieser Prüfung ist es, zu untersuchen, ob durch eine geeignete institutionelle Ordnung und Kompetenzverteilung sichergestellt ist, dass die Entscheidungen der leitenden Organe ordnungsgemäß getroffen und durchgeführt wurden.
Wir prüfen grundsätzlich unter Berücksichtigung des aktuellen Fragenkatalogs des IDW (IDW PS 720).
Ein gut funktionierendes internes Kontrollsystem bietet Ihnen Sicherheit für die Verlässlichkeit Ihrer Geschäftsprozesse und Daten ebenso wie für die Verlässlichkeit Ihres Controllings.
Wir beurteilen die wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Geschäftsprozesse auch in Bezug auf Energiehandelsgeschäfte und strukturierter Energiebeschaffung auf Implementierung maßgeblicher Schlüsselkontrollen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.
Wir unterstützen Sie bei der Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz Ihrer Prozesse und internen Kontrollen.
Die kosten- und nutzenoptimale Unterstützung der Geschäftsprozesse durch die Informationstechnologie (IT) ist ebenso notwendig, wie die nachweisbare Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben.
Wir führen IT-Systemprüfungen nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) durch und bieten individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Lösungen.
IT-gestützte Geschäftsprozesse und (teil-)automatisierte Arbeitsabläufe bedingen ein abgestimmtes Zusammenspiel aus rechtssicherem und betriebswirtschaftlich optimiertem Prozessdesign in Verbindung mit der richtigen Hard- und Softwareauswahl.
Ob elektronischer Rechnungsaustausch, die Digitalisierung und Archivierung papiergebundener Dokumente, die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, immer sind gesetzliche und regulatorische Vorgaben zu beachten.
Interdisziplinäre Teams unterstützen Sie in jeder Projektphase – von der Planung und dem Design einer rechtssicheren Lösung – bis hin zur Auditierung und Zertifizierung durch den Wirtschaftsprüfer.
Die Einführung neuer IT-Systeme oder digitaler Workflows birgt in vielerlei Hinsicht Risiken, unabhängig ob Umstellung der Finanzbuchhaltung oder Einführung eines digitalen Rechnungsworkflows.
Im Rahmen projektbegleitender Prüfungen unterstützen wir Sie partnerschaftlich in allen Projektphasen, stellen extern eine hohe Qualität der Projektdurchführung sowie die Einhaltung aller regulatorischer Vorgaben sicher und minimieren damit die Projektrisiken.
Über die klassischen regulatorischen Vorgaben hinaus stellen wir für Sie sicher, auch die branchenspezifischen Anforderungen – bspw. Ihrer Drittmittelgeber – zu erfüllen.
Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen zur Wirtschaftsprüfung!